HomeDas HandwerkDer BerufDie SattlerDie InnungAktuelles

Barrierefreiheitserklärung für www.tapezierer.at

 

Die Bundesinnung der Maler und Tapezierer, Berufsgruppe der Tapezierer ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.tapezierer.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

 

Videos (Untertitel aufgezeichnet): Zur attraktiveren Visualisierung kann extern zu Verfügung gestelltes Videomaterial (z.B. Berichte über Leistungsschauen, Messen, usw.) eingebunden werden. Für einige beigestellte Videos können die Untertitel fehlen, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht immer zu erfüllen. Wir planen bei der Auswahl neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen.

 

PDF und andere Office Dokumente: Manche beigestellte PDF- und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

 

Auf einzelnen Seiten können beigestellte interaktive Grafiken eingebunden sein. Diese können von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.4.4 (Skalierbarkeit von Text), 1.4.5 (Text statt Bilder) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

 

Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für beigestellte Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

 

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Es ist nicht geplant, Live-Videos zu untertiteln.

 

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Bundesinnung der Maler und Tapezierer liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6.12.2021 erstellt. Die Grundlage für diese Erklärung ist eine Webseiten-Prüfung für tapezierer.at, die am 5.12.2021 auf Basis der ,,WAI-Richtlinien" (Web Content Accessibility Guidelines - WCAG) der Web Accessibility Initiative des World Wide Web Consortiums in der Fassung WCAG 2.1 durchgeführt wurde. Dabei wurden die folgenden Templates mit ihren Unterseiten untersucht: Startseite, Das Handwerk, Der Beruf, Die Sattler, Die Innung, Aktuelles, Die Mitgliedsbetriebs-Suchfunktion, Kontakt. Weiters erfolgte in diesem Selbsttest eine Überprüfung der Ergebnisse eines NVDA-Screen-Readers. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.12.2021 aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an: kontakt@tapezierer.at Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.