Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg
(außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung)
Neben Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z.B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
- Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1½ Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Doppellehre
Bei der Doppellehre lernt man gleichzeitig zwei ähnliche Berufe. Zum Beispiel Tapezierer und Bodenleger oder Tapezierer und Maler. Die Ausbildung dauert ein Jahr länger, aber dafür sind die Zukunftsperspektiven vielfältiger.