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Meisterprüfung

 

Mit der Meisterprüfung hat man die Möglichkeit sein Fachwissen zu perfektionieren und den ersten Schritt in Richtung SpezialfacharbeiterIn oder Selbstständigkeit zu tätigen. Man erlangt die Studienberechtigung und hat viele weitere Chancen zur Weiterbildung.

 

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist und EU Staatsbürger ist, darf zur Meisterprüfung antreten. Egal ob er oder sie eine Lehrabschlussprüfung haben. Wichtig ist der mehrwöchige Meisterprüfungsvorbereitungskurs, der von der jeweiligen Landesinnung angeboten wird. Hier werden Sie perfekt auf die Meisterprüfung vorbereitet.

 

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Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulare Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen.

 

Die fünf Module sind

 

Modul 1: fachlich-praktischer
Teil A und B

Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt

 

Modul 2: fachlich-mündlicher
Teil A und B

Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt

 

Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil

Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt

 

Modul 4:

Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung

 

Modul 5:

Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

 

Meisterprüfungsordnung (WKO)
Meisterprüfungsstellen (Anmeldung) (WKO)