Mit der Meisterprüfung hat man die Möglichkeit sein Fachwissen zu perfektionieren und den ersten Schritt in Richtung SpezialfacharbeiterIn oder Selbstständigkeit zu tätigen. Man erlangt die Studienberechtigung und hat viele weitere Chancen zur Weiterbildung.
Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist und EU Staatsbürger ist, darf zur Meisterprüfung antreten. Egal ob er oder sie eine Lehrabschlussprüfung haben. Wichtig ist der mehrwöchige Meisterprüfungsvorbereitungskurs, der von der jeweiligen Landesinnung angeboten wird. Hier werden Sie perfekt auf die Meisterprüfung vorbereitet.
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Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulare Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen.
Die fünf Module sind
Modul 1: fachlich-praktischer
Teil A und B
Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
Modul 2: fachlich-mündlicher
Teil A und B
Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt
Modul 4:
Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
Modul 5:
Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung
Meisterprüfungsordnung (WKO)
Meisterprüfungsstellen (Anmeldung) (WKO)